UNSERE RECHTS­GEBIETE

Arbeitsrecht

Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei liegt im Bereich Arbeitsrecht. Das Ar­beits­recht gliedert sich in die Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechts­be­zieh­ung­en zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Wir bieten fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.


Steuerrecht

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht. Aufgrund der Komplexität des deut­schen Steuerrechts sind er­fah­rungs­ge­mäß sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen auf steuerrechtliche Beratung angewiesen. Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerlichen Fragen, mit dem Ziel Steuerstraftaten generell zu vermeiden. Sollte es für eine Präventivberatung zu spät sein, verfügt unsere Kanzlei über die notwendige Erfahrung und Expertise Mandanten auch vor Finanzgerichten und im Ver­wal­tungs­ver­fah­ren bei Finanzämtern zu vertreten.

Strafrecht

Im Rahmen eines Strafverfahrens können Durchsuchungen, Be­schlag­nah­men, Untersuchungshaft, Geld- und Freiheitsstrafen auf Mandanten zu­kom­men. Durch diese Maßnahmen oder durch Vorverurteilungen im sozialen Umfeld kann die Existenz der Be­trof­fen­en schon vor einem Verfahren bedroht sein. Wir sind uns der besonderen Ver­ant­wor­tung für unsere Mandanten bewusst und erarbeiten nach gründ­li­cher Auswertung der Er­mitt­lungs­er­geb­nis­se eine professionelle und realistische Verteidigungsstrategie. Wir haben das Ziel sie individuell und optimal zu be­ra­ten, und gegebenenfalls gerichtlich zu vertreten oder zu verteidigen. 


Verkehrsrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht normiert die rechtlichen Bedingungen der Mobilität und gehört zu den zentralen und konfliktreichsten Rechtsgebieten. Mit unserer Spe­zia­li­sie­rung im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent bei sämt­li­chen verkehrsrechtlichen An­ge­le­gen­hei­ten. 

 

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechts­ver­hält­nis­se zwischen Eheleuten, Le­bens­part­ner­schaf­ten sowie der Familie gesetzlich regelt. Ob Ehevertrag, Schei­dung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der die Interessen des Mandanten mit Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick vertritt. Wir bearbeiten diesen rechtlichen Bereich mit äußerstem Fingerspitzengefühl, um so persönliche Härten beziehungsweise weitere Verletzungen zu vermeiden. Eine weitere Maxime unserer Kanzlei ist es, stets diskret und seriös zu arbeiten. 


Handels- und Gesellschaftsrecht

 

In der Geschäftswelt treffen häufig gegensätzliche Interessen aufeinander. Zum Beispiel kann eine in steuerlicher Hinsicht optimale Regelung aus ge­sell­schafts­recht­li­cher Sicht nur bedingt geeignet sein. Unsere Experten im Handels- und Gesellschaftsrecht zeigen Ihnen Konflikte auf und schlagen Lösungen vor.