UNSERE RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht
Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei liegt im Bereich Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht gliedert sich in die Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Wir bieten fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.
Steuerrecht
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht. Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts sind erfahrungsgemäß sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen auf steuerrechtliche Beratung angewiesen. Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerlichen Fragen, mit dem Ziel Steuerstraftaten generell zu vermeiden. Sollte es für eine Präventivberatung zu spät sein, verfügt unsere Kanzlei über die notwendige Erfahrung und Expertise Mandanten auch vor Finanzgerichten und im Verwaltungsverfahren bei Finanzämtern zu vertreten.
Strafrecht
Im Rahmen eines Strafverfahrens können Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Untersuchungshaft, Geld- und Freiheitsstrafen auf Mandanten zukommen. Durch diese Maßnahmen oder durch Vorverurteilungen im sozialen Umfeld kann die Existenz der Betroffenen schon vor einem Verfahren bedroht sein. Wir sind uns der besonderen Verantwortung für unsere Mandanten bewusst und erarbeiten nach gründlicher Auswertung der Ermittlungsergebnisse eine professionelle und realistische Verteidigungsstrategie. Wir haben das Ziel sie individuell und optimal zu beraten, und gegebenenfalls gerichtlich zu vertreten oder zu verteidigen.
Verkehrsrecht
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht normiert die rechtlichen Bedingungen der Mobilität und gehört zu den zentralen und konfliktreichsten Rechtsgebieten. Mit unserer Spezialisierung im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent bei sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften sowie der Familie gesetzlich regelt. Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der die Interessen des Mandanten mit Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick vertritt. Wir bearbeiten diesen rechtlichen Bereich mit äußerstem Fingerspitzengefühl, um so persönliche Härten beziehungsweise weitere Verletzungen zu vermeiden. Eine weitere Maxime unserer Kanzlei ist es, stets diskret und seriös zu arbeiten.
Handels- und Gesellschaftsrecht
In der Geschäftswelt treffen häufig gegensätzliche Interessen aufeinander. Zum Beispiel kann eine in steuerlicher Hinsicht optimale Regelung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht nur bedingt geeignet sein. Unsere Experten im Handels- und Gesellschaftsrecht zeigen Ihnen Konflikte auf und schlagen Lösungen vor.